Bernhard Malinkewitz:


Holocaust - was ist das?





Holocaust (von griechisch holokaustos: „völlig verbrannt“,
übertragen „Brandopfer“, „Massenvernichtung“),
aus der englischen Bibelsprache ins Deutsche
übernommener Begriff, der allgemein die Tötung einer
großen Zahl von Menschen – in der Regel durch Feuer
bezeichnet, dann aber speziell auf die Ermordung
der europäischen Juden durch die Nationalsozialisten
im Rahmen der so genannten „Endlösung“ übertragen
wurde. In Deutschland wurde der Begriff in den
achtziger Jahren anhand einer ambitionierten
amerikanischen Fernsehserie eingeführt und in
offensichtlicher Ermangelung eines angemessenen
deutschsprachigen Begriffs auf breiter Ebene akzeptiert.
Wegen der begrifflichen Implikation des „Geopfertwerdens,
ist die Bezeichnung Holocaust allerdings nicht
unumstritten; passender erscheint zumindest den
Angehörigen des Judentums das hebräische Wort
Shoa, das die Leiden des jüdischen Volkes in Vertreibung
und Krieg bezeichnet.



Die Anfänge (1933-1935)

Bereits kurz nach ihrer Machtergreifung am 30. Januar
1933 begannen die Nationalsozialisten, ihr antisemitisches
Programm in die Tat umzusetzen. Mehr als 50 zwischen
April 1933 und September 1935 erlassene Gesetze
verbannten die Juden aus dem öffentlichen Leben Deutschlands.
Die akademischen Berufe, Schulen, Hochschulen sowie
einflussreiche Positionen in Staat und Verwaltung waren
ihnen nun verschlossen. Aufbauend auf einer vorher schon
latent vorhandenen Judenfeindlichkeit kam es jetzt verstärkt
zu - zum Teil organisierten – Übergriffen gegen Juden,
so etwa ausgehend von Thüringen im Februar und
März 1933, und bereits am 1.
 April 1933 riefen die
Nationalsozialisten erfolgreich zum Boykott jüdischer
Geschäfte auf.



Von den Nürnberger Gesetzen zur „
Reichskristallnacht“ (1935-1938)

Einen ersten Höhepunkt erreichte die nationalsozialistische
anitsemitische Politik mit zwei Gesetzen vom September
1935, dem „Reichsbürgergesetz“ und dem „Gesetz
zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen
Ehre“. Diese Nürnberger Gesetze zielten darauf ab, den
staatsbürgerlichen Status der Juden auf ein Minimum
zu reduzieren und sie aus der Gesellschaft auszuschließen;
gleichzeitig versuchte man, sie aus dem Wirtschaftsleben
zu entfernen. In den folgenden Jahren wurden jüdische
Geschäftsleute enteignet bzw. die von emigrierenden
Juden zwangsweise aufgegebenen Geschäfte und
Wirtschaftsunternehmen an so genannte Volksdeutsche
übergeben, sprich „arisiert“. Die „Nürnberger Gesetze
bildeten die rechtliche Grundlage für die nun folgende
planmäßige Verfolgung und Ermordung der jüdischen
Bevölkerung. Vor Ausbruch des 2.
 Weltkrieges
emigrierten noch etwa 315
 000 Juden aus Deutschland.
Danach war ein legales Ausreisen nicht mehr möglich.
Zudem erschwerte die Eroberung der westlichen
und nördlichen Nachbarländer (Frankreich, Niederlande,
Dänemark) durch das Hitler-Regime spätere Fluchtpläne
zunehmend. Auch hier erfolgten Deportationen durch die
deutschen Besatzer bzw. die kollaborierende Verwaltung,
etwa unter der Vichy-Regierung. Einige Länder (z.
 B.
die Schweiz) wehrten sich auch gegen den
anschwellenden Flüchtlingsstrom durch restriktive
Einreisebestimmungen, denen im Ergebnis viele Juden
zum Opfer fielen.

Die antijüdischen Aktionen kulminierten zunächst in
der Nacht vom 9. zum 10.
 November 1938. Im Verlauf
der verharmlosend als Reichskristallnacht bezeichneten
Ausschreitungen wurden jüdische Synagogen, Wohnungen,
Geschäfte und andere Einrichtungen zerstört, 97
 Juden
kamen ums Leben. Im Anschluss wurden erstmals
etwa 30
 000 Juden in Konzentrationslagern interniert.
Der ausgesucht schlechten Behandlung in diesen Lagern
und den häufig sadistischen Ausfällen der Lagerkommandanten
sowie der bei miserabler Ernährung und Unterbringung
zu leistenden Zwangsarbeit fielen unzählige Menschen
(neben rassisch verfolgten wie Juden und Sinti
und Roma auch politische Häftlinge und Homosexuelle)
zum Opfer („Vernichtung durch Arbeit“).



Die „Endlösung“ im 2. Weltkrieg (1939-1945)

Mit der Besetzung einiger osteuropäischer Staaten zu
Beginn des 2.
 Weltkrieges gelangte auch dort eine große
Zahl von Juden in den Machtbereich der Nationalsozialisten.
Die Juden per Druck zur Emigration zu veranlassen, schien
den nationalsozialistischen Machthabern kein geeignetes
Mittel mehr, um die angestrebte „Judenfreiheit“ ihres
Einflussbereichs zu erreichen. Stattdessen war die
Ausrottung aller Juden, der flächendeckende Genozid,
im Grunde bereits beschlossen.

Die polnischen Juden wurden daher in abgeriegelten
Stadtvierteln, den Ghettos, in Warschau, Lodz, Krakau,
Tarnow und Lublin unter unmenschlichen Verhältnissen
auf engstem Raum festgehalten. Allein im Winter 1940/41
starben infolge von Hunger, Durst und Seuchen im Warschauer
Ghetto 20
 Prozent der Juden.

Mit dem Überfall auf die Sowjetunion vom 22. Juni 1941
nahm die systematische Ausrottung der europäischen
Juden durch die Nationalsozialisten ihren Anfang.
Die neu eingerichteten und dem Reichssicherheitshauptamt
unterstellten Einsatzgruppen folgten dem deutschen
Heer in den Osten und ermordeten dort annähernd
eine Million Juden systematisch durch Erschießungen.
Im Januar 1942 schließlich plante man auf der
Wannseekonferenz die Tötung von geschätzten
14,7
 Millionen Juden mittels Gas in Vernichtungslagern
und begann augenblicklich mit der Umsetzung dieses
Planes. Die in Güterwaggons herangeschafften
Menschen wurden bei der Ankunft in den Lagern
zunächst in Arbeitsfähige und unmittelbare
Todeskandidaten vorsortiert. Unter dem Vorwand
einer Desinfektionsmaßnahme wurden die Opfer mittels
Zyklon
 B, das aus den Duschköpfen strömte, erstickt
(vergast). Die ungeheuren Mengen an Leichnamen
wurden schließlich in lagereigenen Krematoriumsöfen verbrannt.

Bevor die militärische Niederlage Deutschlands diese
beispiellose Vernichtungsmaschinerie zum Stillstand
brachte, starben fast drei Millionen Juden aus ganz
Europa allein in den Vernichtungslagern Auschwitz,
Chelmno, Belzec, Sobibór, Treblinka und Majdanek.
Nach neuesten Schätzungen beträgt die Gesamtzahl
der Opfer des Holocaust zwischen 5,3 und knapp
über sechs Millionen Menschen. Die nach Kriegsende
von den Alliierten und später der bundesrepublikanischen
Justiz angestrengten Strafprozesse gegen die (zum Teil
erfolgreich untergetauchten) Verantwortlichen ziehen
sich teilweise bis in die Gegenwart. Um eine Ahndung
sicherzustellen, wurde die sonst übliche Verjährungsfrist
für diese „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ kurz
vor deren Eintreten per Gesetz aufgehoben.

(Diesen Artikel habe ich aus der MS-Encarta 99
entliehen – Bernhard Malinkewitz)



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