Bernhard Malinkewitz:
Holocaust - was ist das?
Holocaust
(von griechisch holokaustos: völlig verbrannt,
übertragen Brandopfer, Massenvernichtung),
aus der
englischen Bibelsprache ins Deutsche
übernommener Begriff, der
allgemein die Tötung einer
großen Zahl von Menschen in
der Regel durch Feuer
bezeichnet, dann aber speziell auf die
Ermordung
der europäischen Juden durch die Nationalsozialisten
im Rahmen der so genannten Endlösung übertragen
wurde. In
Deutschland wurde der Begriff in den
achtziger Jahren anhand einer
ambitionierten
amerikanischen Fernsehserie eingeführt und in
offensichtlicher Ermangelung eines angemessenen
deutschsprachigen
Begriffs auf breiter Ebene akzeptiert.
Wegen der begrifflichen
Implikation des Geopfertwerdens,
ist die Bezeichnung Holocaust
allerdings nicht
unumstritten; passender erscheint zumindest den
Angehörigen des Judentums das hebräische Wort
Shoa,
das die Leiden des jüdischen Volkes in Vertreibung
und Krieg
bezeichnet.
Die Anfänge (1933-1935)
Bereits
kurz nach ihrer Machtergreifung am 30. Januar
1933 begannen die Nationalsozialisten, ihr antisemitisches
Programm
in die Tat umzusetzen. Mehr als 50 zwischen
April 1933 und September
1935 erlassene Gesetze
verbannten die Juden aus dem öffentlichen
Leben Deutschlands.
Die akademischen Berufe, Schulen, Hochschulen
sowie
einflussreiche Positionen in Staat und Verwaltung waren
ihnen
nun verschlossen. Aufbauend auf einer vorher schon
latent vorhandenen
Judenfeindlichkeit kam es jetzt verstärkt
zu - zum Teil
organisierten Übergriffen gegen Juden,
so etwa ausgehend von
Thüringen im Februar und
März 1933, und bereits am 1. April
1933 riefen die
Nationalsozialisten erfolgreich zum Boykott jüdischer
Geschäfte auf.
Von
den Nürnberger Gesetzen zur
Reichskristallnacht (1935-1938)
Einen
ersten Höhepunkt erreichte die nationalsozialistische
anitsemitische Politik mit zwei Gesetzen vom September
1935, dem
Reichsbürgergesetz und dem Gesetz
zum Schutze des deutschen
Blutes und der deutschen
Ehre. Diese Nürnberger Gesetze zielten
darauf ab, den
staatsbürgerlichen Status der Juden auf ein
Minimum
zu reduzieren und sie aus der Gesellschaft auszuschließen;
gleichzeitig versuchte man, sie aus dem Wirtschaftsleben
zu
entfernen. In den folgenden Jahren wurden jüdische
Geschäftsleute enteignet bzw. die von emigrierenden
Juden
zwangsweise aufgegebenen Geschäfte und
Wirtschaftsunternehmen an
so genannte Volksdeutsche
übergeben, sprich arisiert. Die
Nürnberger Gesetze
bildeten die rechtliche Grundlage für
die nun folgende
planmäßige Verfolgung und Ermordung der
jüdischen
Bevölkerung. Vor Ausbruch des 2. Weltkrieges
emigrierten noch etwa 315 000 Juden
aus Deutschland.
Danach war ein legales Ausreisen nicht mehr möglich.
Zudem erschwerte die Eroberung der westlichen
und nördlichen
Nachbarländer (Frankreich, Niederlande,
Dänemark) durch das
Hitler-Regime spätere Fluchtpläne
zunehmend. Auch hier
erfolgten Deportationen durch die
deutschen Besatzer bzw. die
kollaborierende Verwaltung,
etwa unter der Vichy-Regierung. Einige
Länder (z. B.
die
Schweiz) wehrten sich auch gegen den
anschwellenden Flüchtlingsstrom
durch restriktive
Einreisebestimmungen, denen im Ergebnis viele Juden
zum Opfer fielen.
Die
antijüdischen Aktionen kulminierten zunächst in
der Nacht
vom 9. zum 10. November
1938. Im Verlauf
der verharmlosend als Reichskristallnacht
bezeichneten
Ausschreitungen wurden jüdische Synagogen,
Wohnungen,
Geschäfte und andere Einrichtungen zerstört,
97 Juden
kamen ums Leben.
Im Anschluss wurden erstmals
etwa 30 000 Juden
in Konzentrationslagern interniert.
Der ausgesucht schlechten
Behandlung in diesen Lagern
und den häufig sadistischen
Ausfällen der Lagerkommandanten
sowie der bei miserabler
Ernährung und Unterbringung
zu leistenden Zwangsarbeit fielen
unzählige Menschen
(neben rassisch verfolgten wie Juden und
Sinti
und Roma auch politische Häftlinge und Homosexuelle)
zum
Opfer (Vernichtung durch Arbeit).
Die Endlösung im 2. Weltkrieg (1939-1945)
Mit
der Besetzung einiger osteuropäischer Staaten zu
Beginn des
2. Weltkrieges gelangte
auch dort eine große
Zahl von Juden in den Machtbereich der
Nationalsozialisten.
Die Juden per Druck zur Emigration zu
veranlassen, schien
den nationalsozialistischen Machthabern kein
geeignetes
Mittel mehr, um die angestrebte Judenfreiheit ihres
Einflussbereichs zu erreichen. Stattdessen war die
Ausrottung aller
Juden, der flächendeckende Genozid,
im Grunde bereits
beschlossen.
Die
polnischen Juden wurden daher in abgeriegelten
Stadtvierteln, den
Ghettos, in Warschau, Lodz, Krakau,
Tarnow und Lublin unter
unmenschlichen Verhältnissen
auf engstem Raum festgehalten.
Allein im Winter 1940/41
starben infolge von Hunger, Durst und
Seuchen im Warschauer
Ghetto 20 Prozent
der Juden.
Mit
dem Überfall auf die Sowjetunion vom 22. Juni
1941
nahm die systematische Ausrottung der europäischen
Juden
durch die Nationalsozialisten ihren Anfang.
Die neu eingerichteten
und dem Reichssicherheitshauptamt
unterstellten Einsatzgruppen
folgten dem deutschen
Heer in den Osten und ermordeten dort annähernd
eine Million Juden systematisch durch Erschießungen.
Im Januar
1942 schließlich plante man auf der
Wannseekonferenz die Tötung
von geschätzten
14,7 Millionen
Juden mittels Gas in Vernichtungslagern
und begann augenblicklich mit
der Umsetzung dieses
Planes. Die in Güterwaggons
herangeschafften
Menschen wurden bei der Ankunft in den Lagern
zunächst in Arbeitsfähige und unmittelbare
Todeskandidaten
vorsortiert. Unter dem Vorwand
einer Desinfektionsmaßnahme
wurden die Opfer mittels
Zyklon B,
das aus den Duschköpfen strömte, erstickt
(vergast). Die
ungeheuren Mengen an Leichnamen
wurden schließlich in
lagereigenen Krematoriumsöfen verbrannt.
Bevor
die militärische Niederlage Deutschlands diese
beispiellose
Vernichtungsmaschinerie zum Stillstand
brachte, starben fast drei
Millionen Juden aus ganz
Europa allein in den Vernichtungslagern
Auschwitz,
Chelmno, Belzec, Sobibór, Treblinka und Majdanek.
Nach neuesten Schätzungen beträgt die Gesamtzahl
der Opfer
des Holocaust zwischen 5,3 und knapp
über sechs Millionen
Menschen. Die nach Kriegsende
von den Alliierten und später der
bundesrepublikanischen
Justiz angestrengten Strafprozesse gegen die
(zum Teil
erfolgreich untergetauchten) Verantwortlichen ziehen
sich
teilweise bis in die Gegenwart. Um eine Ahndung
sicherzustellen,
wurde die sonst übliche Verjährungsfrist
für diese
Verbrechen gegen die Menschlichkeit kurz
vor deren Eintreten per
Gesetz aufgehoben.
(Diesen
Artikel habe ich aus der MS-Encarta 99
entliehen
Das Mobbing-Referat
ist aus der Idee meiner Jagd entstanden,
sie in den Köpfen der Interessierten besser greifen
zu lassen.
Aus diesem Grund habe ich hier, an dieser Stelle einen '
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