Bernhard Malinkewitz
UNICEF
(ürsprünglich die Abkürzung für englisch:
United
Nations International Childrens Emergency Fund,
Fonds der
Vereinten Nationen für internationale Kindernothilfe),
Behörde
der Vereinten Nationen (UN), die sich
dem Wohl
der Kinder widmet. Die heute nur noch als United
Nations
Childrens Fund bzw. Weltkinderhilfswerk der
Vereinten Nationen
firmierende Organisation wurde von
der UN-Vollversammlung
im Jahr 1946 gegründet, um
leidenden Kindern in aller Welt nach
dem 2. Weltkrieg
zu
helfen. Derzeit konzentriert sich die UNICEF
auf langfristige
Hilfsprogramme, besonders in den
Entwicklungsländern,
wo die Not am größten ist.
UNICEF wird von einem dreiköpfigen geschäftsführenden Vorstand verwaltet, der die Politik festlegt, Programme bespricht und Ausgaben genehmigt. Der geschäftsführende Direktor wird vom geschäftsführenden Vorstand in Beratung mit dem Generalsekretär der UN auf fünf Jahre ernannt. UNICEF hat derzeit mehr als 200 Büros in 115 Ländern. Ein Netzwerk von 34 Ausschüssen in den Industrienationen wirbt für die Unterstützung der UNICEF-Programme über Spendenbeschaffung, Fürsprache, Erziehung und Informationen.
UNICEF-Länderprogramme, die in Beratung mit den Regierungen formuliert werden, umfassen die Zusammenarbeit mit Privatpersonen und Organisationen aus allen Teilen der Gesellschaft. Mehr als 130 Länder erhalten von der UNICEF Unterstützung in der Grundversorgung der Gesundheitsfürsorge, Ernährung, Elementarunterricht sowie Wasser- und Hygieneprogramme. Bei einem der Hauptprogramme der Behörde, der Universalen Kinderimmunisierung, konnte in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO), einer weiteren UN-Organisation, die Impfung von 80 Prozent der Kinder der Welt gegen Diphtherie, Masern, Kinderlähmung, Wundstarrkrampf, Tuberkulose und Keuchhusten realisiert werden. Mitte 1992 waren nahezu eine Million mit dem AIDS-Virus (HIV) infizierte Kinder geboren, von denen der größte Teil in Afrika, südlich der Sahara lebte. UNICEF unterstützt AIDS-Aufklärungsprogramme und arbeitet auf diesem Gebiet eng mit Regierungen, der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Nicht-Regierungsorganisationen zusammen. 1965 erhielt die Behörde den Friedensnobelpreis. Die Arbeit der UNICEF wird mit freiwilligen Beiträgen von Regierungen und Nicht-Regierungsorganisationen bewerkstelligt. 1991 betrugen die Gesamteinkünfte 807 Millionen US-Dollar, davon waren 73 Prozent Beiträge von Regierungen. Die UNICEF hat ihren Sitz in New York.
Terre des hommes, internationales Kinderhilfswerk. Ziel von terre des hommes ist es, Kinder von sowohl materieller als auch seelischer Not zu befreien und die Unterdrückung und Ausbeutung hilfloser Kinder zu verhindern.
Terre des hommes unterhält Schutzzentren für Straßenkinder in den Armutsvierteln großer Städte und bietet ihnen dort einen sicheren Platz zum Schlafen und versucht, den entwurzelten Kindern bei der Bewältigung ihrer alltäglichen Probleme zu helfen. Neben der konkreten Hilfe widmet sich terre des hommes auch solchen Initiativen, die darauf gerichtet sind, die gesellschaftlichen Zustände zu verändern, die dafür verantwortlich sind, dass immer mehr Kinder ihr Zuhause verlieren, zur Kinderarbeit oder Prostitution gezwungen werden. Mit der Vergabe von Stipendien wird versucht, möglichst vielen Not leidenden Kindern eine qualifizierte Schul- und Berufsausbildung zu ermöglichen.
Die nationalen Sektionen von terre des hommes sind vereinsrechtlich organisiert. Sitz des 1967 gegründeten deutschen Vereins ist Osnabrück. Getragen werden die Initiativen ganz überwiegend durch Spenden. In Deutschland gibt es derzeit in 170 Städten und Gemeinden Gruppen dieses Kinderhilfswerkes.
Siehe auch UNICEF; Deutscher Kinderschutzbund; SOS-Kinderdörfer
Vereinte Nationen (Abkürzung UN für englisch United Nations oder UNO für United Nations Organization), internationale Staatenorganisation zur Sicherung des Weltfriedens und Förderung der internationalen Sicherheit und Zusammenarbeit (Charta der Vereinten Nationen, Art. 1 Ziff. 1). Es ist zudem eine ihrer vornehmlichsten Aufgaben, den Respekt vor den Menschenrechten und den grundlegenden Freiheitsrechten zu fördern. Die Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet (Art. 2 Ziff. 3), internationale Streitfragen mit friedlichen Mitteln zu lösen und sich der Androhung oder Anwendung von Gewalt zu enthalten. Über die Einhaltung dieser Verpflichtung wacht als politische Instanz der Sicherheitsrat, als richterliche Instanz der Internationale Gerichtshof. Hauptsitz der UN ist New York, daneben werden Sitze in Genf, Wien und Nairobi unterhalten. Finanziell werden die UN durch die Beiträge der Mitgliedsstaaten getragen. In den letzten Jahren hat sich jedoch die Zahlungsmoral der Mitglieder zunehmend verschlechtert. Zu den Staaten, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den UN unzureichend nachkommen, gehört neben Russland, den USA und Japan auch Deutschland.
Die Organisation der Vereinten Nationen ist Nachfolgerin des Völkerbundes und nahm ihre heutige internationale Rechtspersönlichkeit am 26. Juni 1945 mit der Verabschiedung ihrer Charta an. Zuvor hatten die im 2. Weltkrieg gegen die Achsenmächte kämpfenden Alliierten in der Atlantikcharta (mit deren In-Kraft-Treten am 1. Januar 1942 sich bereits 26 Länder unter dem Namen United Nations zusammengeschlossen hatten), der Erklärung der Vereinten Nationen (1942) sowie in den Moskauer und Teheraner Erklärungen (1943) das Programm für die neu zu schaffende internationale Staatenorganisation entworfen. Über die Charta berieten China, Großbritannien, die UdSSR und die USA vom 21. April bis zum 7. Oktober 1944 in Dumbarton Oaks in der Nähe von Washington D.C. Auf der Konferenz von Jalta vom 4. bis 11. Februar 1945 wurde über letzte Feinheiten Einigkeit erzielt, so etwa über das Abstimmungsverfahren im Sicherheitsrat. Die United Nations Conference On International Organization, die am 25. April 1945 in San Francisco zusammengetreten war, verabschiedete am 26. Juni desselben Jahres die Charta der Vereinten Nationen.
Nach der Charta kann jedes friedliebende Land, das die sich aus der Charta ergebenden Pflichten anerkennt, Mitglied der UN werden. Die 50 Nationen, die an der Konferenz von San Francisco teilnahmen, und Polen waren die Gründungsmitglieder der UN. Bis 1971 wurde China von einer Abordnung der nationalistischen Regierung von Taiwan vertreten; im Oktober des gleichen Jahres stimmte die Vollversammlung aber dafür, dass die Volksrepublik China an ihre Stelle treten sollte.
Neue Mitglieder werden auf Empfehlung des Sicherheitsrates von der Vollversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit aufgenommen. Seit 1945 hat sich die Zahl der Mitglieder mehr als verdreifacht, hauptsächlich durch die Aufnahme neuer afrikanischer und asiatischer Länder, die vorher europäische Kolonien gewesen waren. Anfang 1996 hatten die UN 185 Mitgliedsstaaten.
Die Charta schuf sechs Hauptorgane der UN: die Vollversammlung, den Sicherheitsrat, den Wirtschafts- und Sozialrat, den Treuhandschaftsrat, den Internationalen Gerichtshof und das Sekretariat.
In der Vollversammlung sind alle Mitgliedsstaaten vertreten. Sie tritt jährlich einmal zusammen. Auf Verlangen der Mehrheit der Mitglieder des Sicherheitsrates werden zudem Sondersitzungen der Vollversammlung anberaumt. Die Vollversammlung besitzt keine exekutive Gewalt; ihre Beschlüsse haben den Charakter bloßer Empfehlungen. Die Charta erlaubt aber der Vollversammlung, zur Umsetzung ihrer Empfehlungen Behörden einzurichten und Programme zu erstellen, von denen das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), die Welthandelskonferenz (UNCTAD) und das Weltkinderhilfswerk (UNICEF) zu den wichtigsten zählen.
Der Sicherheitsrat, der ständig tagt, ist das zentrale Organ der UN zur Sicherung des Friedens. Der Rat hat 15 Mitglieder, von denen fünf China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die Vereinigten Staaten ständige Sitze zuerkannt wurden. Es wurden immer wieder Vorstöße unternommen, neue ständige Mitglieder aufzunehmen (z. B. Deutschland oder Japan) und alte zu entfernen (z. B. Frankreich oder Großbritannien), um dem sich wandelnden Kräftegleichgewicht in der Welt Rechnung zu tragen; doch bis jetzt blieben tiefer gehende Änderungen aus. Nichtständige Mitglieder sind für zwei Jahre im Amt; jedes Jahr wählt die Vollversammlung fünf neue Mitglieder. Entscheidungen des Rates erfordern neun Stimmen, die übereinstimmenden Voten der ständigen Mitglieder zu wichtigen Fragen mit eingerechnet.
Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC), der sich jährlich trifft, hat 54 Mitglieder; 18 Mitglieder werden jedes Jahr von der Vollversammlung auf drei Jahre gewählt. Der ECOSOC koordiniert die wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten der UN und ihrer Fachbehörden, wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO); der Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO); der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO); und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). In der Praxis sind die Aufgaben des ECOSOC begrenzt, weil jede der Fachbehörden für sich organisiert ist und mittels einer eigenen Satzung von einem gewählten Gremium verwaltet wird; die Behörden legen dem ECOSOC jährliche Berichte vor.
Der Treuhandschaftsrat war anfangs für die Aufsicht über elf Gebiete verantwortlich, die am Ende des 2. Weltkrieges unter internationale Treuhandschaft gestellt wurden. Nachdem die Palau-Inseln, das letzte verbliebene Treuhandgebiet, 1994 unabhängig wurden, konnte der Treuhandschaftsrat seine Tätigkeit einstellen. Andere Kolonialfragen wurden der Vollversammlung und eigens dafür geschaffenen Tochterorganisationen übergeben.
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag (Niederlanden) ist die Rechtsorganisation der UN. Der Gerichtshof hört Fälle an, die ihm von UN-Mitgliedern vorgelegt werden; die UN-Mitglieder behalten sich jedoch das Recht vor, zu entscheiden, ob sie den Spruch des Gerichts als bindend ansehen. Dem Gerichtshof gehören 15 Richter an; sie werden von der Vollversammung und dem Sicherheitsrat auf neun Jahre gewählt.
Das Sekretariat ist das Verwaltungsorgan der UN und führt die Programme und die Politik der Organisation durch. Ihm steht der Generalsekretär vor, der von der Vollversammlung auf Empfehlung des Sicherheitsrates ernannt wird. Seit der Gründung der UN waren sechs Generalsekretäre im Amt: Trygve Lie (Norwegen), 1946-1953; Dag Hammarskjöld (Schweden), 1953-1961; U Thant (Birma), 1961-1971; Kurt Waldheim (Österreich), 1972-1981; Javier Pérez de Cuéllar (Peru), 1982-1991; und Boutros Boutros-Ghali (Ägypten), seit dem Jahr 1992.
Nach der Charta (Art. 33-38) ist in erster Linie der Sicherheitsrat für Frieden und Sicherheit verantwortlich, während der Vollversammlung nur eine Nebenrolle bleibt. Zur Durchführung dieser Aufgabe kann der Rat Stellvertreter beauftragen oder Sonderkommissionen einsetzen, welche die Streitfälle untersuchen und Lösungen empfehlen.
Trifft der Rat die Entscheidung, dass ein Streit den Frieden gefährdet, kann er wirtschaftliche und diplomatische Sanktionen verhängen, er kann aber auch eine militärische Intervention beschließen. Nur an dieser Stelle erlaubt die Charta Zwangsmaßnahmen. Eine solche Maßnahme setzt aber die Einstimmigkeit der fünf ständigen Ratsmitglieder voraus und zeigt somit die Bedeutung des Vetos der Großmächte in wichtigen Fragen. Militärische Maßnahmen hängen aber auch davon ab, ob Streitkräfte zur Verfügung stehen, eine Voraussetzung, die sich bisher nur schwer erfüllen ließ.
Und schließlich ist der Sicherheitsrat nach Artikel 26 für die Ausarbeitung von Plänen zur Schaffung eines Systems zur Regulierung der Aufrüstung verantwortlich. Auf eine Internationale Rüstungskontrolle und auf Abrüstung als ein Mittel zur Erreichung des Friedens legt die UN-Charta weniger Wert, als der Völkerbund es tat. Wegen der Ereignisse zwischen den Weltkriegen kamen viele führende Politiker in der Welt zu dem Schluss, dass der Friede nur durch die Zusammenarbeit der Großmächte als einer Weltpolizei erreicht werden könnte. Diese Idee steht hinter der Forderung nach Einstimmigkeit unter den Großmächten; sie erklärt auch, weshalb die Charta ein System der begrenzten kollektiven Sicherheit genannt wurde, weil Zwangsmaßnahmen nicht gegen den Willen eines der ständigen Mitglieder des Rates ergriffen werden können. Eine wichtige Rolle spielten die UN u. a. bei den Krisen im Nahen Osten, in Korea (1950/51), in Kongo (heute Zaire) (1960) auf Zypern (1964), in Kaschmir (1965/66), in Angola (1988) und Namibia (1989/90). Beeinträchtigt wurde die Arbeit der UN und insbesondere die des Sicherheitsrates während des Kalten Krieges. Erst nach Ende des Ost-West-Konflikts wurden friedensschaffende Maßnahmen, wie während des Golfkrieges 1991, durchsetzbar. Dennoch bestimmten die unterschiedlichen Interessen und Bindungen der Großmächte weiterhin die Friedenspolitik der UN, etwa auf dem Balkan im ehemaligen Jugoslawien.
Seit den frühen fünfziger Jahren hat sich die Bedeutung der UN für die Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit in der ganzen Welt ausgeweitet. Von den UN autorisierte Streitkräfte waren besonders in Gebieten tätig, in denen das Ende der Kolonialzeit zu Instabilität geführt hatte. In vielen Fällen hinterließ der Rückzug der ehemaligen Kolonialmacht ein politisches Vakuum, auf das ein Kampf um die Vorherrschaft folgte. Als Antwort entwickelten die UN eine Strategie, die der Generalsekretär Hammarskjöld vorbeugende Diplomatie nannte den Einsatz von Friedenstruppen mit zwei Zielen: die streitenden Parteien zu trennen, Zeit und Gelegenheit zu Verhandlungen zu geben und zu verhindern, dass örtliche Konflikte auf eine ganze Region übergreifen. 1988 erhielten die Friedensstreitkräfte den Friedensnobelpreis.
Friedensmissionen der UN gab es im Nahen Osten seit 1956 und in Zypern seit 1964. In Afrika wurde im Kongo von 1960 bis 1964 eine Streitmacht unterhalten; seither wurden Friedensmissionen nach Angola, in die westliche Sahara, nach Südafrika und Moçambique entsandt. 1992 begann in Somalia ein größeres UN-Unternehmen, an dem 1993 bis zu 30 000 Soldaten beteiligt waren. Ihre Aufgabe war vor allem der Schutz humanitärer Maßnahmen besonders der Nahrungsmittellieferungen in die Hungergebiete. Zwei weitere größere Einsatzgebiete der UN in den frühen neunziger Jahren waren Kambodscha, wo es freie Wahlen zu überwachen galt, und das frühere Jugoslawien, wo der Bürgerkrieg zwischen Serben, Kroaten und Bosniern in den Republiken von Kroatien und Bosnien und Herzegowina Zehntausende von Toten und Millionen von Heimatlosen hinterließ. Nach den von Hammarskjöld ursprünglich formulierten Regeln sollten die Großmächte von den Friedenstruppen ausgeschlossen bleiben, damit sie nicht unter dem Deckmantel der UN-Flagge ihre eigenen Interessen verfolgten. Zum Schutz des mit dem Friedensschluss von Dayton eingeleiteten Friedensprozesses auf dem Balkan wurde 1996 erstmals eine (von der NATO organisierte) Friedenstruppe mit gemeinsamer Beteiligung der USA und Russlands eingesetzt.
UNESCO, Abkürzung für United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, eine Unterorganisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur. Ziel der UNESCO ist es, die internationale Zusammenarbeit in den genannten Gebieten zu fördern, weltweit den Zugang zu Bildungs- und Kultureinrichtungen zu gewährleisten und den Bildungsstandard zu erhöhen. Hierzu gehören satzungsgemäß auch die Wahrung des Friedens durch Förderung des Verständnisses zwischen den Völkern sowie die Sicherung der Menschenrechte. Neben Erziehungsprogrammen (vor allem Alphabetisierungskampagnen) in den Entwicklungsländern, die einen Hauptaspekt des Engagements ausmachen, hat sich die UNESCO insbesondere den Erhalt des Weltkultur- und Naturerbes zur Aufgabe gemacht. 1993 wurde eine Stiftung zur Erforschung und Verhinderung der Immunschwächekrankheit AIDS gegründet.
Das Internationale Büro der UNESCO befindet sich in Paris. Die Organisation wurde 1945, auf eine Initiative Frankreichs und Großbritanniens zurückgehend, gegründet. Unter den 183 Mitgliedsstaaten befindet sich seit 1951 auch die Bundesrepublik Deutschland. Oberstes Organ der UNESCO ist die Generalkonferenz, gefolgt vom Exekutivrat und dem Sekretariat. In den Mitgliedsländern befinden sich nationale Kommissionen, die die beschlossenen Arbeitsprogramme in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Regierungen umsetzen und sich auch international abstimmen. Die Deutsche UNESCO-Kommission hat ihren Sitz in Bonn. Daneben betreibt die UNESCO mehrere internationale Forschungsinstitute, wie etwa das Internationale Erziehungsbüro (IBE) in Genf und das UNESCO-Institut für Pädagogik in Hamburg. Es werden neben dem UNESCO-Courier einige eigene Fachzeitschriften sowie regelmäßige wissenschaftliche Veröffentlichungen herausgegeben. Das Finanzbudget der Organisation in Höhe von über 400 Millionen US-Dollar wird anteilig von den Mitgliedsstaaten aufgebracht. Mitte der achtziger Jahre verursachte der politisch motivierte Austritt der Vereinigten Staaten (1984) sowie Großbritanniens und Singapurs (ein Jahr später) einen Finanzierungsengpass: Der Organisation wurde Ineffizienz und Einseitigkeit vorgeworfen.
UNESCO Weltkulturerbe, besonders schützenswerte Kulturgüter der Menschheit, die über den engeren historischen Kontext ihres Entstehens und der Wirkung in ihrer Zeit hinausgehend zu Entstehung und Entfaltung der jeweiligen Kultur beigetragen haben. Die Erhaltung des Kulturerbes der Welt unterliegt einem Komitee der Vereinten Nationen (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization), dem die Vertragsstaaten nach Möglichkeit ein Verzeichnis des in ihrem Hoheitsgebiet gelegenen geeigneten Kulturerbes vorlegen. Es ist in erster Linie Aufgabe eines jeden Vertragsstaates, Erfassung, Schutz und Erhaltung des jeweiligen Kulturerbes sowie dessen Weitergabe an künftige Generationen sicherzustellen, doch kann aus einem Treuhandvermögen (Fonds für das Erbe der Welt) für einzelne Objekte internationale Unterstützung gewährt werden. Die Liste des Weltkulturerbes der Menschheit umfasst Denkmäler, Ensembles und Stätten aller Kulturkreise und aller geschichtlichen (auch vorgeschichtlichen) Zeiten: 552 Denkmäler in 112 Ländern, davon sind 418 Kulturdenkmäler und 114 Naturdenkmäler. Weitere 20 Denkmäler gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an (Stand 1998).
Weltweit Aufsehen erregte in den sechziger Jahren die Rettung der Tempel von Abu Simbel, die dem Assuan-Staudamm weichen mussten, aus den Felsen in Blöcken herausgeschnitten und museal in Ensembles neu zusammengefügt wurden. Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kulturerbes der Welt ist für die Bundesrepublik Deutschland am 23. November 1976 in Kraft getreten.
Siehe auch UNESCO Weltnaturerbe
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, im Dezember 1948 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen einstimmig angenommene Entschließung. Ziel der 30 Artikel umfassenden Erklärung ist es, für die Menschenrechte (siehe Grundrechte) und fundamentalen bürgerlichen Freiheiten einzutreten und sie zu fördern. Die Erklärung verkündet die persönlichen, zivilen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Menschen, die nur durch die Anerkennung der Rechte und Freiheiten anderer und durch die Erfordernisse der Moral, der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt eingeschränkt sind. Zu den in der Erklärung aufgezählten Rechten gehören das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person; das Recht auf Schutz vor willkürlicher Verhaftung; auf einen fairen Prozess; auf Unschuldsvermutung vor dem Schuldspruch; auf Unverletzlichkeit der Wohnung; auf Briefgeheimnis; auf Freiheit der Wahl von Aufenthalt und Wohnort; Recht auf Asyl, Staatsbürgerschaft und Besitz; auf Gedanken-, Gewissens-, Religions-, Meinungs- und Ausdrucksfreiheit; auf Zusammenschluss, friedliche Versammlung, aktives und passives Wahlrecht; das Recht auf soziale Sicherheit, Arbeit, Ruhe und einen der Gesundheit und dem Wohlbefinden angemessenen Lebensstandard; auf Bildung sowie die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben der Gemeinschaft. Die Erklärung wurde als der erste Teil einer internationalen Freiheitsurkunde der Menschenrechte angesehen. Der Ausschuss für Menschenrechte der Vereinten Nationen richtete seine Anstrengungen auf die Übernahme der wichtigsten Grundsätze der Erklärung in verschiedene internationale Abkommen.
1955 genehmigte die Vollversammlung zwei Abkommen zu den Menschenrechten; eines zu den zivilen und politischen Rechten, das andere zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten. Nach einem langen Kampf für die Ratifizierung traten beide Abkommen im Januar 1976 in Kraft.

Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, französisch Déclaration des droits de lhomme et du citoyen, am 26. August 1789 von der französischen Nationalversammlung beschlossene Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, mit der in der Anfangsphase der Französischen Revolution ein Rahmenwerk für die zukünftige Verfassung geschaffen werden sollte.
Hintergrund
Am 9. Juli 1789 hatte sich die französische Nationalversammlung zur Verfassunggebenden Nationalversammlung (Assemblée nationale constituante) erklärt. Die Versammlung kam überein, der neu zu erstellenden Verfassung eine Allgemeine Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte voranzustellen, auf der die Verfassung aufbauen sollte. Am 11. Juli legte der Marquis de Lafayette den Entwurf einer Menschenrechtserklärung vor, den er mit der Unterstützung von Thomas Jefferson, einem der Verfasser der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und damals Botschafter in Paris, erarbeitet hatte. Der Entwurf wurde von den gemäßigten Reformern sogleich kritisiert; sie waren der Ansicht, derart abstrakte Prinzipien könnten zur Abschaffung der Monarchie und ins soziale Chaos führen. Diese Befürchtungen verstärkten sich in den folgenden Wochen, da die Unruhen mehr und mehr außer Kontrolle gerieten.
Als Anfang August die Debatte erneut aufgenommen wurde, befasste man sich im Wesentlichen mit der Frage, ob die Verfassung aus der Zeit vor der Revolution nur geändert oder ob sie durch eine völlig neue ersetzt werden sollte. Beeinflusst von der britischen Verfassung und den Schriften Montesquieus aus dem frühen 18. Jahrhundert, meinten die Gemäßigten, dass die Menschenrechtserklärung nur eine Ergänzung der alten Verfassung sein und neben den Rechten auch die Pflichten des Staatsbürgers benennen solle. Die Radikalen, basierend auf den Ideen Jean Jacques Rousseaus und dem amerikanischen Vorbild, bestanden darauf, dass eine allgemeine Erklärung grundsätzlicher Prinzipien notwendig sei, an der die neue Verfassung gemessen und bewertet werden müsse.
Die Auseinandersetzung wurde schließlich im Sinn der Radikalen entschieden, zog aber eine ganze Reihe weiterer Debatten über die verfassungsmäßige Form nach sich, mit der der Grundsatz, dass die Nation den hauptsächlichen Ursprung jeder Souveränität bildet (Artikel 3), d. h. dass die Macht vom Volke ausgeht, in die Praxis umgesetzt werden sollte. Damit war die Rolle des Monarchen in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt worden: Den Radikalen gelang es, eine Klausel einzubringen, die den Proklamationen des Königs jegliche gesetzgebende Kraft absprach. Ihr Hauptanliegen konnten sie allerdings nicht durchsetzen, nämlich die Aufhebung des Vetorechtes der Exekutive für die von der Nationalversammlung erlassenen Gesetze, d. h. das Recht des Königs, Gesetze zu blockieren. Der König wies den Gedanken, dass seine ehemaligen Untertanen nun die Herrscher sein sollten, strikt zurück; die Legislative dagegen bestritt ein Vetorecht des Königs. Drei Jahre später wurde die Monarchie gestürzt und die Republik ausgerufen.
Die Menschen- und Bürgerrechte im Wortlaut
Präambel: Die als Nationalversammlung eingesetzten Vertreter des französischen Volkes haben in der Erwägung, dass die Unkenntnis, das Vergessen oder Verachten der Menschenrechte die alleinigen Ursachen des öffentlichen Unglücks und der Korruption der Regierungen sind, beschlossen, in einer feierlichen Erklärung die natürlichen, unveräußerlichen und heiligen Rechte des Menschen darzulegen, damit diese Erklärung allen Mitgliedern der Gesellschaft stetig vor Augen steht, und sie unablässig an ihre Rechte und Pflichten erinnert; damit die Handlungen der legislativen und der exekutiven Gewalt zu jeder Zeit mit dem Zweck jeder politischen Einrichtung verglichen werden können und dadurch entsprechend geachtet werden; damit die Ansprüche der Bürger von heute an auf einfachen und unbestreitbaren Grundsätzen beruhen und immer auf die Erhaltung der Verfassung und das Glück aller hinzielen. Demzufolge anerkennt und erklärt die Nationalversammlung in Gegenwart und unter dem Schutz des Höchsten Wesens nachstehende Menschen- und Bürgerrechte:
Artikel I: Die Menschen sind und bleiben von Geburt an frei und gleich an Rechten. Soziale Unterschiede dürfen nur im Allgemeinnutzen begründet sein.
Artikel II: Das Ziel einer jeden politischen Vereinigung besteht in der Erhaltung der natürlichen und unantastbaren Menschenrechte. Diese Rechte sind Freiheit, Sicherheit, und Widerstand gegen Unterdrückung.
Artikel III: Die Nation bildet den hauptsächlichen Ursprung jeder Souveränität. Keine Körperschaft und kein Individuum können eine Gewalt ausüben, die nicht ausdrücklich von der Nation ausgeht.
Artikel IV: Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was dem anderen nicht schadet. Somit hat die Ausübung der natürlichen Rechte jedes Menschen nur die Grenzen, die anderen Mitgliedern der Gesellschaft den Genuss derselben Rechte garantiert. Diese Grenzen können nur gesetzlich festgelegt werden.
Artikel V: Dem Gesetz allein obliegt es, die der Gesellschaft schädlichen Handlungen zu verbieten. Alles, was nicht gesetzlich verboten ist, kann nicht verhindert werden
Artikel VI: Das Gesetz ist der Ausdruck des allgemeinen Willens. Alle Bürger sind berechtigt, persönlich oder durch ihre Vertreter an seiner Gestaltung mitzuwirken Da alle Bürger in seinen Augen gleich sind, haben sie auch gleichermaßen Zugang zu allen Würden, Stellungen oder öffentlichen Ämtern, je nach Fähigkeiten, ohne einen anderen Unterschied als den ihrer Tugend oder Talente.
Artikel VII: Kein Mensch kann anders als in den gesetzlich verfügten Fällen und den vorgeschriebenen Formen angeklagt, verhaftet oder gefangen genommen werden. Wer willkürlich Befehle verlangt, ausfertigt, ausführt oder ausführen läßt, muss bestraft werden
Artikel VIII: Das Gesetz soll nur unbedingte und offensichtlich notwendige Strafen festlegen. Niemand kann wegen eines Gesetzes bestraft werden, das nicht vor dem Tatmoment erlassen, verkündet und angewendet worden ist.
Artikel IX: Da jeder Mensch nur solange für unschuldig gilt, wie er nicht für schuldig befunden ist, soll, wenn eine Verhaftung unumgänglich ist, jede unnötige Härte zur Versicherung seiner Person gesetzlich streng verboten sein.
Artikel X: Niemand darf wegen seiner Meinung, selbst religiöser Art, belangt werden, solange die Äußerungen nicht die gesetzlich festgelegte Ordnung stören.
Artikel XI: Freie Gedanken- und Meinungsfreiheit ist eines der kostbarsten Menschenrechte; jeder Bürger kann daher frei schreiben, reden und drucken, unter Vorbehalt des Missbrauchs dieser Freiheit in den gesetzlich festgelegten Fällen.
Artikel XII: Die Sicherung der Menschen- und Bürgerrechte erfordert eine Streitmacht, die zum Vorteil aller eingesetzt wird, und nicht zum besonderen Nutzen derer, denen sie anvertraut ist.
Artikel XIII: Für den Unterhalt der Streitmacht ist eine allgemeine Abgabe unumgänglich.
Artikel XIV: Die Bürger haben das Recht, selbst oder durch Vertreter die Notwendigkeit der öffentlichen Ausgaben zu überprüfen (und) zu bestimmen.
Artikel XV: Die Gesellschaft hat das Recht, von jedem öffentlichen Beamten Rechenschaft über seine Verwaltung zu fordern.
Artikel XVI: Jede Gesellschaft, in der die Garantie dieser Rechte nicht erfolgt, und die Gewaltenteilung nicht festgeschrieben ist, hat keine Verfassung.
Artikel XVII: Da das Eigentum ein unverletzliches und heiliges Recht ist, kann es niemandem genommen werden, außer im Falle öffentlicher Notwendigkeit unter der Bedingung einer gerechten und vorherigen Entschädigung.
(Diesen Artikel habe ich aus der MS-Encarta 99 entliehen
Bernhard Malinkewitz)
Das Mobbing-Referat
ist eine Idee meine Jagd in den Köpfen der Interessierten besser greifen
zu lassen. Aus diesem Grund habe ich hier, an dieser Stelle einen 'Link-Zusatz'
eingebracht. Für den Fall nämlich, daß Sie nicht von eine meiner
normalen Seiten hier gelandet sind, sondern aus dem Mobbing-Referat hier her
kamen, wollen Sie sicher eine Möglichkeit vorfinden dorthin auch wieder
zuückkehren zu können - hier ist sie:
| Das Mobbing Referat | 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 - 11 - 12 - 13 - 14 - 15 - 16 - 17 - 18 - 19 - 20 - 21 - 22 - 23 - 24 - 25 - 26 - 27 - 28 - 29 - 30 - 31 - 32 - 33 - 34 - 35 - 36 - 37 - 38 - 39 - 40 - 41 - 42 - 43 - 44 - 45 - 46 - 47 - 48 - 49 - 50 - 51 - 52 - 53 - 54 - 55 - 56 - 57 - 58 - 59 - 60 - 61 - 62 - 63 - 64 - 65 - 66 - 67 - 68 - 69 - |