Bernhard Malinkewitz


Definition und Geschichte der Mühle und des Müllers
Alles Müller oder was ?

Alles Müller oder was ?

..., man muß also davon ausgehen, daß das Mahlgut durch Schlag-, Prall- oder Scherbeanspruchung zerkleinert wird.

Die Walzen-M. arbeitet mit zwei sich gegenläufig drehenden zylindr. Walzen; das Mahlgut wird in den Spalt gezogen und zw. den glatten (bei Feinmahlung) oder geriffelten oder mit Nocken oder Zähnen (bei Grobmahlung) versehenen Walzen zerkleinert. Bei der Roll-M. (Kollergang) wird das Mahlgut durch in einer Mahlbahn umlaufende Mühlsteine zerkleinert. Reib-M. werden zur Vermahlung geringer Mengen bei hohem Zerkleinerungsgrad eingesetzt. Sie beanspruchen das Mahlgut scherend (Scher-M.) zw. einer feststehenden, meist radial gerippten und einer ähnlich ausgebildeten, um eine Achse rotierenden Mahlfläche. Hierzu gehören die Glocken-M. (bei der sich ein Mahlkegel in einem glockenförmigen Hohlkegel dreht), die Scheiben-M. (das Mahlgut wird im Spalt zw. zwei radial gerippten Scheiben, von denen eine feststeht und die andere angetrieben wird, zerrieben), und der Mahlgang (im Prinzip eine Scheiben-M. mit senkrechten Scheibenachsen). Schlag-M. zerkleinern das Gut mit Hilfe von Schlagkörpern (Schlagwerke). Nach Art der Schlagkörper unterscheidet man Schlagkreuz-M., Schlagnasen-M., Schlagstift-M., Hammer-M. (mit Hammerschlagwerken) u.a. Mit Prallzerkleinerung arbeiten die Prall-M., bei denen das Mahlgut von Rotoren gegen feststehende Prallplatten oder sich gegenläufig zu den Rotoren drehende Prallscheiben (Prallteller-M.) geschleudert wird, und die Luftstrahl-M., bei denen ein Gas- oder Luft­strom das Aufgabegut auf eine Geschwindigkeit von über 300 m/s beschleunigt; die Zerkleinerung (bis zu wenigen u.m Korngröße) erfolgt hier durch Stöße der Teilchen untereinander und ihren Aufprall auf Prallklötze ; dabei ist gleichzeitig eine Trocknung möglich. Trommel-M. zerkleinern das Mahlgut in rotierenden (auch schwingenden) Mahltrommeln; diese sind mit losen Mahlkörpern aus verschleißfestem Material zu 20 bis 40% gefüllt, so daß bei der Trommeldrehung das Mahlgut durch die Mahlkörper zerrieben und/ oder zerschlagen wird. Man unterscheidet nach der Gestalt der Trommel Trommel-M. mit zylindr. Mahltrommel, Doppelkegel-M., Dreikegel-(Tricone-)M. und Rohr-M., nach den Mahlkörpern Kugel-M. (Mahlkugeln) und Stab-M. (lange zylindr. Stangen, die in der Trommel parallel abrollen).

I.w. S. versteht man unter einer M. auch die gesamte Anlage einschließlich der Antriebsvorrichtung und umschließender Gebäude. Nach der Antriebsart unterscheidet man dabei Wasser-M. (einschließlich Schiffs-M.), Wind-M. und elektrisch betriebene M. Ferner wird die Bez. auch für die Anlagen verwendet, die allg. zum Zerkleinern, Auspressen oder zu anderen Bearbeitungsvorgängen dienen, z.B. Öl-, Papier-, Walk-, Schneide- oder Sägemühlen.


Wirtschaft: Nach der Geschäftsart gibt es heute fast ausnahmslos Handels-M., die Getreide kaufen, vermahlen und die Mahlerzeugnisse verkaufen. Lohn-und Umtausch-M. haben ihre frühere Bedeutung ein­gebüßt. Infolge techn. Fortschritts und sinkenden Brotverbrauchs ergaben sich in der Bundesrep. Dtl. Überkapazitäten, die zu ruinösem Wettbewerb führten und strukturbereinigende gesetzt. Maßnahmen hervorgerufen haben. 1989/90 wurden von knapp 1200 M. rd. 4,7 Mio. t Weizen und 0,9 Mio. t Roggen vermahlen. - Dachorganisation der Handels-M. ist die Arbeitsgemeinschaft Dt. Handelsmühlen, Bonn, diejenige der handwerkl. Kleinmühlen der Dt. Müllerbund e.V., Bonn.


Geschichte: Wasser-M. waren schon bei den Römern im l. Jh. v.Chr. bekannt; vereinzelt sind sie seit dem 3. Jh. n.Chr. nördlich der Alpen nachweisbar;

ihre Ausbreitung beginnt jedoch erst im ll./12.Jh. Wahrscheinlich über die Araber und die Kreuzfahrer gelangte die Wind-M. mit senkrechter Flügelachse

von Persien aus nach dem Westen; die Wind-M. mit waagrechter Flügelachse und die Bockwindmühle wurden im 12./13.Jh. in Europa entwickelt, wo sie bes. im nordwesteurop. Tiefland in Gebrauch kamen. Die erste Dampf-M. in London (1784), betrieben von einer Wattschen Dampfmaschine, markierte den Übergang zur modernen M.-Technik.


Rechtsgeschichte: Die Grundlage des seit dem II./ 12. )h. sich ausbildenden dt. M.-Rechts ist die Verfügungsmacht des Grundherrn über Grund und Boden sowie alle damit verbundenen Anlagen. Der grundhcrel. M.-Bann (-»Bannrechte) hatte für alle Ansässigen Mahlzwang zur Folge. Später ging der M.-Bann als M.-Regal auf den Landesherrn über. Als öffentl. Stätte genossen M. erhöhten Rechtsschutz (M.-Friede; Asyl, schärfere Ahndung der in einer M. begangenen Straftat). Das M.-Recht war oft in besonderen M.-Ordnungen geregelt. Das BGB ließ die landes-rechtl. Vorschriften unberührt (Art. 65, 164 Einführungs-Ges. zum BGB).


Volkskundliches: Der Standort der M. außerhalb des Dorfes und der Dorfgemeinschaft war geeignet zu geheimen Treffen; die M. galt auch als Ort der Ausschweifung; im 15./16. Jh. gab es eine ausgesprochene M.-Prostitution. Die Abgelegenheit entzog die Tätigkeit des Müllers der Nachprüfbarkeit, so daß mit dem Mißtrauen die Verleumdung des Müllers üblich war, was ihn in eine soziale Außenseiterstellung brachte. Noch bis 1577 war die >Unehrlichkeit< des Müllers im Zunftrecht verankert.

Die seit der Antike gebräuchliche erot. Bedeutung von M. und Mahlen spricht aus Metaphern vom zer­brochenen Mühlrad, die das Ende der Liebe meinen. Zahlreiche Sagen, Lieder und Sprichwörter ranken sich um das Motiv der Mühle.

Die M. wurde im 16. Jh. bildliches Motiv schwankhafter Verjüngungskuren in der Altweiber-M. und ihrem Gegenstück, der Altmänner-M. In der Karikatur der Reformationszeit werden Mönche und Pfaffen von Tod und Teufel in der M. verschrotet. Sie verkehrt die spätmittelalterl. Allegorie von der Hostien-M., in die das Evangelium geschüttet und das Lebensbrot von den kirchl. Würdenträgem in Empfang genommen wird.


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